Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote und
Lieferungen, ohne dass auf sie im Einzelfall noch besonders Bezug genommen wird. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit, ohne dass ihnen im Einzelfall noch
besonders widersprochen werden muss.
1. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch unsere
Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden und mündliche Zusagen von uns und unseren Vertreter sowie
Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen und bereits
abgeschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Eine
Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen muss anerkannt
wird.
An allen zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Muster und Katalogen,
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder dritten Personen noch
Konkurrenzfirmen vorgelegt werden. Für Nachbestellungen sind die Preise früherer Lieferungen oder
Aufträge nicht verbindlich.
2. Lieferung
Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens
liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Geraten wir mit unseren Lieferungen und Leistungen in Verzug und
gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf
dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller
zum Rücktritt berechtigt. Teillieferungen sind zulässig.
3. Transportschäden
Eventuelle Transportschäden sind unverzüglich nach Übernahme der Sendung in einem post- oder
bahnamtlichen Befund aufnehmen zu lassen. Dieser Befund ist uns sofort einzusenden, damit etwaige
Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.
4. Zahlung
Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote verstehen sich in Euro und sind in Euro zahlbar.
Als Basis für die Rechnungsstellung gilt die am Tage des Auftragseingangs gültige Preisliste. Die
Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie wird zusätzlich berechnet. Die Rechnungsbeträge
sind porto- und spesenfrei an uns wie folgt zu zahlen: innerhalb 7 Tagen vom Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto innerhalb 21 Tagen netto.
Unsere Ansprüche sind ab Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Ein Skontoabzug wird nur unter der
Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt
sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger von uns bestrittener und nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Die Annahme von Wechseln
behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und nach vorheriger
Vereinbarung diskont- und spesenfrei angenommen und gelten erst nach vollständiger Einlösung als
Zahlung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden vom Fälligkeitstag an unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Mahnkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren/Produkten bis zur vollständigen Zahlung des
Preises sowie der Erfüllung aller anderen Forderungen aus der bestellenden Geschäftsverbindung vor.
Die Vorbehaltsware darf nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter
belastet werden. Der Zugriff Dritter ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfugen,
insbesondere zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderung an uns ab. Auf Verlangen ist er verpflichtet, den
Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und uns alle Unterlagen zur Geltendmachung der Rechte
daraus zu verschaffen.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen.
Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen. Wird im
Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmässige Haftung für
uns begründet, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt, einschließlich seiner vereinbarten Sonderformen, und
sonstige zur Zahlungssicherung vereinbarte Sicherheiten nicht vor Einlösung des Wechsels durch den
Besteller als Bezogenen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
6. Schadenersatzpauschale
Weigert sich der Besteller, den Vertrag zu erfüllen, so können wir Zahlung von Schadenersatz (entgangener
Gewinn nebst Aufwendungen) in Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises verlangen, es sei denn, dass dem
Besteller der Nachweis gelingt, dass der uns entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.
7. Gewährleistung/Mängelrüge
Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit und zugesicherten Eigenschaften. Änderungen in der Konstruktion
und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang des Liefergegenstandes
zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten,
sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen. Weist der
Liefergegenstand Mängel auf, die seinen Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unwesentlich
beeinträchtigen oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, wird der Mangel von uns innerhalb einer
angemessenen Frist behoben. Wir behalten uns vor, die beschädigten Teile nach unserer Wahl entweder zu
reparieren oder durch neue Teile zu ersetzen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des
Übergangs der Gefahr auf den Käufer, sie endet jedoch spätestens 1 Jahr nachdem die Ware unser Haus
verlassen hat. Bei mehrschichtiger Nutzung erfolgt eine entsprechende Verkürzung der Gewährleistungszeit.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
8. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Der
Besteller kann keine darüber hinausgehenden Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf
Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Handlung oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile
gegen uns geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, außer in den Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, nur für den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen
nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlen des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat
genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen der Eigenschaften, die ausdrücklich
zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
9. Modelländerungen
Die Abbildungen in Katalog und Preislisten, wie Maßangaben und dergleichen, sind annähernd und
unverbindlich. Geringe Abweichungen, auch in Farbe, sind uns vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt,
vom Kauf zurückzutreten oder Nachlässe oder Schadenersatz zu verlangen.
10. Patentverletzung
Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder
sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass
durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und
Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich
aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen
11. Datenschutz
Wir bedienen uns der Elektronischen Datenverarbeitung und speichern zu diesem Zweck die personell- und
geschäftsbezogenen Daten unserer Käufer im Rahmen des §23 Bundesdatenschutzgesetz vom 27.01.1977.
12. Importlieferungen
Exportlieferungen erfolgen allgemein zu den Bedingungen Zahlungen gegen unwiderrufliches Akkreditiv,
zahlbar zu stellen bei Deutschen Bank AG, mit der Maßgabe, dass Zahlungen hieraus bei Vorlage der im
Handelsverkehr mit dem entsprechenden Land vorgeschriebenen Dokumente zu erfolgen hat. Der Verkauf
per Kasse gegen Dokumente oder die Einräumung anderer Zahlungsbedingungen bleibt besonderen
Vereinbarungen vorbehalten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für alle Streitigkeiten aus in Zahlung gegebenen Schecks oder
Wechseln - ist Hamm (NRW). Auf die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist auch dann
ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
14. Sonstiges
Von den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der
Schriftform. Sollte durch Sonderabmachungen oder aus einem sonstigen Grunde eine der genannten
Bedingungen ungültig sein, so wird hierdurch die Verbindlichkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst
nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist.